VEREINSZWECK

Zweck des Vereins ist, die Förderung der Interessen der Frische Märkte im Sinne der §§ 66-68 GewO.

Er will durch geeignete Maßnahmen den Bekanntheitsgrad der deutschen Frische Märkte erhöhen sowie deren verbraucherspezifischen Nutzen verdeutlichen. Vor allem will der Verein durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Informations- und Aufklärungsveranstaltungen die Notwendigkeit und Bedeutung der deutschen Frische Märkte für die Einhaltung der Angebotsvielfalt und -qualität frischer Lebensmittel im Großhandel und im Einzelhandel und damit die immense Bedeutung der Frische Märkte für die Allgemeinheit herausstellen.


Die ordentliche Mitgliedschaft können alle Betreiber von Frische Märkten erwerben, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform. Die ordentliche Mitgliedschaft können weiterhin – wiederum unabhängig von der Rechtsform – auch andere Verbände und Organisationen erwerben, sofern ein erkennbarer Bezug zum Marktwesen vorhanden ist.

Jede juristische oder natürliche Person, die sich an der Förderung der Interessen der Frische Märkte beteiligen will, kann förderndes Mitglied des Vereins werden. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

   

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